Methoden

Rechtmäßigkeit eines VAs

  1. Ermächtigungsgrundlage (EGL)
    • Kann die Behörde den VA auf eine formell gesetzliche Grundlage (=Parlamentsgesetz) zurückführen? Gibt es ein Parlamentsgesetz, das die Behörde ermächtigt?
      • hier nur kurz die EGL benennen, später ausführlicher
  2. Formelle Rechtmäßigkeit
    1. Zuständigkeit
      • Ist die Behörde, die den VA erlassen hat, überhaupt zuständig?
    2. Verfahren
      • Anhörung gem. § 28 VwVfG wird geprüft
      • Bevor die Behörde den VA erlässt, muss der Adressat Gelegenheit gehabt haben, Stellung zu beziehen
        • § 28 II VwVfG zeigt auf, wann und wann nicht
    3. Form
      • § 37 II 1 VwVfG bietet den Grundsatz der Formfreiheit
        • egal, ob mündlich, schriftlich, per Handzeichen, ...
      • Behörde ist also grundsätzlich verpflichtet zu handeln, nur die Form ist egal
      • § 39 VwVfG: schriftlicher VA muss immer begründet werden
        • bei mündlich usw. keine Begründung nötig
  3. Materielle Rechtmäßigkeit
    1. Tatbestand
      • Tatbestandsmerkmale (=Voraussetzungen) der EGL prüfen
    2. Rechtsfolge
      • gebundene Entscheidung oder Ermessensentscheidung
      • gebunden:
        • prüfen, ob die Behörde die vom Gesetz vorgesehene Rechtsfolge tatsächlich getroffen hat
      • ermessen:
        • prüfen, ob der Behörde Ermessensfehler unterlaufen sind
      • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwenden!!

Diskussion