GoA

P: Pflichtgebundener Geschäftsführer 

Konstellation: 
Als U im Urlaub ist läuft seien Wohnung aufgrund eines laufenden Wasserhahns mit Wasser voll. 
A schließt mit B eine Vertrag, dass er die Wohnung des U auspumpt um diese vor weiteren Schäden zu schützen. 
 
§§ 677, 683, 670 B --> U ? 
 
I. Geschäftsbesorgung (+) 
 
II. für einen anderen 
a) fremdes Geschäft 
 
Lit.:  privatautonom Vereinbarung zwischen B und A -->  gesetzliche Schuldverhältnisse treten zurück
--> B handelt vor allem um seine Pflicht gegenüber A aus dem Werkvertrag zu erfüllen --> eigenes Geschäft 
 
BGH: wenn die vertragliche Vereinbarung die Vergütungsfrage und die wesentlichen Pflichten abschließend regelt --> fremdes Geschäft (-) 

Diskussion