Definitionen

Kopplungsverbot

§ 56 I 2 VwVfG
 
Voraussetzungen:
  • abgemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
    • Angemessenheit
  • sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung
    • Sachzusammenhang
 
Zweck:
  • Vermeidung von Ausverkauf von Hoheitsrechten

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