FöV allgemein

Nennen Sie die Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft.

Alle Institutionen, die eine eigene oder abgeleitete Finanzhoheit besitzen:
 
  1. Internationale (zwischenstaatliche z.B. NATO) und supranationale (z.B. EU) Organisationen.
  2. Der Bund (Bundeshaushalt)
  3. Die Länder (Landeshaushalte)
  4. Die Gemeinden (haben eine abgeleitete Finanzhoheit)
  5. Nebenhaushalte wie Innungen, Handelskammern, Krankenversicherungen.

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