FöV allgemein

Was besagt der Art. 104a GG?

Verteilung der Ausgabenlast.
"Konnexitätsprinzip" -> Wer die Aufgabe hat, muss die Ausgaben tragen.
 
Ausnahmen:
"Bundesauftragsverwaltung", Geldleistungsgesetze (z.B. "BaFÖG), Investitionen des Bundes in die Länder.

Diskussion