FöV allgemein

Beschreiben Sie den Grundsatz der Gesamtdeckung.

Alle Einnahmen dienen grundsätzlich als Deckungsmittel für alle Ausgaben.
 
Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen - im Ausnahmefall - nur beschränkt werden, soweit dies durch Gesetze vorgeschrieben oder im Haushaltsplan (Haushaltsvermerk) zugelassen ist.

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