FöV allgemein

Was besagt das Bruttoprinzip?

Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen.
 
Der Grund hierfür liegt darin, dass ein Nettobudget nie ein vollständiges Bild der Haushaltswirtschaft zeigen würde. Im Falle einer vollständigen Verrechnung gleich hoher Einnahmen und Ausgaben würden finanzielle Vorgänge völlig unsichtbar werden.

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