FöV allgemein

Wie wird man und welche Aufgabe hat der Beauftragte für den Haushalt?

Grundsätzlich ist der Leiter der Dienststelle verantwortlich für die Mittelverteilung. Das BMF entscheidet, bei welcher Dienststelle ein BfdH zu bestellen ist. BfdH wird durch den Leiter der Dienststelle bestellt und untersteht diesem, die Bestellung ist der Kasse mitzuteilen.
 
BfdH ist an allen finanziellen Maßnahmen zu beteiligen, verteilt die Mittel an die Titelverwalter (hat Bewirtschaftungsbefugnis, d.h. er entscheidet über Zweck und Höhe der Ausgabemittel im Einzelnen an der Dienststelle.)
Der BfdH hat Recht zur Akteneinsicht und Einholung von Auskünften, Widerspruchsrecht, tritt der Leiter dem nicht bei, kann der BfdH sich an die nächst höhere Dienststelle wenden.
 
Aufgaben:
  • Anordnungsbefugnis
    Recht der Kasse anzuweisen Auszahlungen zu tätigen, Einnahmen anzunehmen und Buchungen vorzunehmen. Anordnungsbefugnis hat der BfdH oder eine von ihm "bestellte" Person.
  • Arten der Kassenanordunungen
    • Auszahlungsanordnung
    • Einzahlungsanordnung
    • Abschlags- und Schlusszahlung
    • Umbuchungsanordnung
  • Formen
    • Förmlich - schriftlich, allgemein erteilt (Ministererlass)
    • Rechnerisch und sachlich richtig
      • kann eine Person bescheinigen
      • aber Anordnungsbefugnis darf nicht rechnerisch bescheinigen, nur sachlich.

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