FöV allgemein

Was sind Erläuterungen?

Da die Zweckbestimmung oftmals knapp gehalten wird, kann diese durch Erläuterungen weiter ausgeführt werden.
 
Die Erläuterungen haben somit eine hinweisende aufklärende Funktion. Sie haben aber keine bindende Wirkung, es sei denn, sie werden durch das Haushaltsgesetz für bindend erklärt.

Diskussion