Definitionen

Abgrenzung zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht

Bauplanungsrecht:
  • beschäftigt sich mit dem Einfügen baulicher Vorhaben
    in die Umgebung
  • regelt die planmäßige Bodennutzung innerhalb einer Gemeinde
  • ist also flächenbezogen
 
Bauordnungsrecht:
  • beschäftigt sich mit den Sicherheitsanforderungen an ein konkretes Vorhaben oder Bauwerk
  • ist also objektbezogen
  • Gefahrenabwehr (Brandschutz, usw.: Sicherheit von einem bestimmten Objekt)

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