RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Was ist der Unterschied zwischen einer abstrakten und einer konkreten Gefahr?

Eine abstrakte Gefahr bezeichnet einen generell-abstrakten Sachverhalt, bei dem nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen typischerweise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit einem Schaden zu rechnen ist. Eine konkrete Gefahr ist demgegenüber eine nach Ort und Zeit  bestimmte oder bestimmbare Sachlage, bei der im konkreten Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit (oder Ordnung) eintreten wird. (RÜ 2/2018 S. 124)

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