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Teil 2 (Grundbegriffe)

Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft: Voraussetzungen für Anwendung

  • Fehlerhafter Gesellschaftsvertrag (Unwirksamkeit/Anfechtbarkeit)
  • Invollzugsetzung der Gesellschaft (Aufnahme der Tätigkeit nach außen)
  • Keine entgegenstehenden und überwiegenden Individual- oder Allgemeininteressen

Diskussion