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Teil 2 (Grundbegriffe)

Haftung der Gesellschafter der Vor-GmbH

  • Die Eintragung ist Erfolgreich: Unterbilanzhaftung
    • Stammkapital muss bei Eintragung unversehrt zur Verfügung stehen
    • Ist dieses verbraucht, haften die Gesellschafter anteilig für die Differenz
  • Die Eintragung scheitert: Verlustdeckungshaftung
    • anteilige unbegrenzte Innenhaftung, aber nur im Verhältnis zur Gesellschaft, nicht nach außen
  • Die Absicht wird aufgegeben ("unechte Vorgesellschaft)
    • Im Zeitpunkt der Änderung des Gesellschaftszwecks: Umwandlung in oHG/GbR
    • Haftet als Rechtsnachfolgerin für die Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft

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