Plate

Teil 2 (Grundbegriffe)

Def: Rechtsgeschäft

ein Tatbestand, der mindestens eine Willenserklärung (ein auf eine Rechtsfolge gerichteter, äußerlich erkennbarer Willensakt) und oft, aber nicht notwendig, weitere Bestandteile enthält, an dessen Vorliegen das Gesetz Rechtsfolgen knüpft (weil diese gewollt sind)

Diskussion