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Teil 2 (Grundbegriffe)

Fälle, in denen das Abstraktionsprinzip durchbrochen wird

  • Wucher, § 138 II -> ausdrückliche gesetzliche Ausnahme
  • Fehleridentität
  • Ausschluss des Abstraktionsprinzips durch Parteivereinbarung (Bedingungszusammenhang zwischen der Wirksamkeit der beiden Geschäfte)
  • Sicherungsübereignung nach § 930, wenn das Besitzmittlungsverhältnis (= Sicherungsübereignung) wegen anfänglicher Übersicherung nach § 138 nichtig ist.

Diskussion