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Teil 3 (Primäransprüche)

Erklärungsbewusstsein (Innerer Tatbestand einer Willenserklärung): Definition, Rechtsfolgen bei Fehlen

Der Wille des Erklärenden, sich mit der Erklärung rechtserheblich zu verhalten
 
Rechtsfolgen bei Fehlen umstritten
  1. eA: Keine Willenserklärung
    Anderenfalls verstoß gegen Privatautonomie, Erst-Recht-Schluss aus § 118, Vertrauensschutz durch § 122 analog
  2. hM/BGH: Willenserklärung (+), wenn der Handelnde bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass er objektiv etwas rechtserhebliches erklärt hat 
    Korrigierbarkeit durch Anfechtung, Verkehrsschutz

Diskussion