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Teil 3 (Primäransprüche)

Geschäftswille (Innerer Tatbestand einer Willenserklärung): Definition, Rechtsfolgen

Wille, die Rechtsfolge herbeizuführen, die auch erklärt wurde
Rechtsfolgen: 
  • Bei bewusstem Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem:
    § 116 – 118
  • Bei einer irrtumsbedingten Diskrepanz: Recht der Anfechtung, § 119

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