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Teil 3 (Primäransprüche)

Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden (verkörperte und nicht verkörperte WE)

  1. Bei verkörperten WE
    • persönlich ausgehändigt
    • Ansonsten Zugang (+), wenn die verkörperte Erklärung dergestalt in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass die Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen zu erwarten und für den Empfänger zumutbar ist
  2. Bei nicht verkörperten WE unter Abwesenden: Mittelpersonen/technische Vorkehrungen. Empfangsvertreter oder Empfangsboten des Empfängers oder Erklärungsvertreter/ Erklärungsboten des Erklärenden sind?
 
 

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