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Teil 3 (Primäransprüche)

(P) Zugang einer Willenserklärung: Vom Empfänger geschaffene Zugangshindernisse

  • Bei berechtigter Annahmeverweigerung Zugang (-), bei unberechtigter und absichtlicher Verweigerung Zugang fingiert (§ 162 analog oder 242)
  • Bestehen keine Vorkehrungen für dem Empfang (Briefkasten) Zugang (-), geht die Erklärung jedoch später zu, wird die Rechtzeitigkeit fingiert (§ 242), wenn der Empfänger mit der Willenserklärung rechnen musste.

Diskussion