Plate

Teil 3 (Primäransprüche)

(P): Auslegung von formgebundenen Willenserklärungen

Darf für die Auslegung von formgebundenen Willenserklärungen auch auf Umstände außerhalb der Erklärung zurückgegriffen werden? (zB Vorverhandlungen)
  • Wenn die Formvorschrift den Interessen Dritter/dem Allgemeininteresse dient, dann beschränkt sich die Auslegung auf die Urkunde
  • Ansonsten (keine Schutzbedürftigkeit Dritter/der Allgemeinheit, zB § 311b I) kann der Inhalt auch durch Heranziehung von außerhalb der Urkunde liegenden Umständen ermittelt werden, wenn diese in der Urkunde zumindest „angedeutet“ sind (sog. Andeutungstheorie)

Diskussion