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Teil 3 (Primäransprüche)

Duldungsvollmacht

= konkludente, rechtsgeschäftliche Vollmachtserteilung, wenn
  1. Rechtsschein
    -> regelmäßiges Auftreten des Unbefugten ohne Vollmacht für den Geschäftsherrn (mindestens 3x)
  2. Zurechenbarkeit
    -> Wissen des Geschäftsherrn vom vollmachtlosen Handeln des Unbefugten, ohne einzuschreiten, obwohl der GH die Möglichkeit dazu hätte
  3. Gutgläubigkeit des Geschäftspartners

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