Allgemein

Unterscheide zwischen
1. Stellvertretung
2. Erfüllungsgehilfe
3. Verrichtungsgehilfe
4. Geheißperson
5. Besitzdiener

1. Stellvertreter, §§164ff.
= Zurechnung einer fremden Willenserklärung
 
2. Erfüllungsgehilfe §278
= Zurechnung fremden Verschuldens iRe. vertraglichen Schuldverhältnisses
 
3. Verrichtungsgehilfe, §831
= Zurechnung fremder unerlaubter Handlung
 
4. Geheißperson
= "abgeschwächter Besitzdiener"
handelt nur bei der Übergabe "für" einen anderen
 
5. Besitzdiener, §855
= jemand besitzt ausschließlich für einen anderen

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