Z1 Die Klageänderung

Welche Folgen hat der Wechsel einer Partei?

  • Beklagter: der neue Beklagte muss den Rechtsstreit so übernehmen wie es zum Zeitpunkt des Eintritts der Fall ist. Rechtshängigkeit entsteht jedoch erst mit Zustellung der Klageschrift an ihn. Er ist an die Erklärungen des alten Beklagten nicht gebunden, auch Beweisaufnahme kann nochmal durchgeführt werden
  • Kläger: übernimmt Rechtsstreit ebenfalls wie es im Eintrittszeitpunkt der Fall ist, gesetzte Fristen müssen jedoch neu gesetzt werden und er ist nicht an erfolgte Geständnisse gebunden, keine weiteren Einschränkungen

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