Z1 Die Klageänderung

Wann liegt eine bloße Rubrumsberichtigung vor?

  • sie stellt grds. keinen Parteiwechsel dar
  • maßgeblich ist, ob eine Verwechslungsgefahr bestand, d.h. wenn es sich bei der ursprünglich falsch bezeichneten Partei um eine andere Person handeln würde (Klassiker Umzüge oder Namenswechsel nach Heirat)
  • ggf. ist bei falscher Bezeichnung sogar Rechtshängigkeit ggü. der falschen Person eingetreten (dann Parteiwechsel)

Diskussion