RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Was versteht man unter Amtshilfe?

Amtshilfe ist die Hilfeleistung auf Ersuchen einer Behörde für eine andere Behörde. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden soll, richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht (§ 7 VwVfG). Unterfall der Amtshilfe ist die Vollzugshilfe, also das Ersuchen einer Behörde an eine andere Behörde, bestimmte Maßnahmen zwangsweise durchzusetzen. (RÜ 4/2018 S. 245)

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