RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gem. § 906 II 2 BGB analog?

Dieser besteht, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks jedoch nicht gem. § 1004 I BGB bzw. § 862 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. (RÜ 3/2018, S. 156)

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