Definitionen

Gebot des effektiven Rechtsschutzes

  • Gebot effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 IV 1 GG als zentrale Norm des Rechtsstaats
    • garantiert den Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt
  • Rechtsschutz durch Gerichte – Art. 97 I GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen

Diskussion