Definitionen

Europäische Integration

  • Europäisierung der öffentlichen Gewalt und damit des öffentlichen Rechts
  • Grenzen der Europäisierung:
    • Wiederholung: Anwendungsvorrang des EU-Rechts vor dem Bundesrecht
    • Problem: europäische Integration darf nicht zu Eingriffen in die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten führen
    • Kern der Verfassung der Mitgliedsstaaten muss also unberührt bleiben
      • Strukturprinzipien (Art. 20 GG)
    • durch die Grundrechtscharta der EU ist dies aber geregelt
 
  • Art. 23 I GG
  • Art. 23 II, III, IV GG: Förderale Ausgestaltung

Diskussion