Definitionen

Informelles Hoheitshandeln

Realakt
  • nicht auf Setzung von Rechtsfolgen gerichtet
  • auch tatsächliches Handeln genannt, weil wirklich "nur gehandelt" wird
  • wenn Rechte von Bürgern eingeschränkt werden, braucht man eine formell-gesetzliche EGL
  • z.B. Hinweise, Belehrungen, Auskünfte, Beseitung eines Verkehrshindernisses
  • Anwendungsbereich:
    • Insbesondere Haftungsfragen
    • Bsp.: Verkehrsunfall eines Streifenwagens
 
Warnungen, amtliche Mitteilungen und Empfehlungen
  • nicht auf Rechtsfolgen gerichtet
  • unter Umständen einschneidende (Grundrechts-)Auswirkungen
  • Problem:
    • Ermächtigung/Zuständigkeit
  • Zulässigkeit:
    • Strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • bei Fehlerhaftigkeit:
    • Widerrufsanspruch (Folgenbeseitigungsanspruch)
    • z.B. Warnung vor möglicherweise gesundheitsgefährlichen
      Lebensmitteln
 
Absprachen
  • grundsätzlich jederzeit zulässig
  • ihrem Wesen nach unverbindlich (sonst: Vertrag, Zusicherung)
  • Problem:
    • Rechtsbindungen – Vertrauensschutz
    • z.B. jahrzehntelange faktische Duldung
 
Vorbereitungs-/Teilakte
  • z.B. Ladung zur mündlichen Prüfung, Einzelnoten eines Abschlusszeugnisses

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