Definitionen

Planfeststellung

= staatliches Planungsverfahren zu raumbedeutsamen Vorhaben (Legaldefinition: § 3 I Nr. 6 ROG) im Fachplanungsrecht
 
Der abschließende Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt.
 
  • verbindliche behördliche Feststellung eines (Bau-)Planes zur Errichtung konkreter Anlagen
  • Vorhaben nur zulässig, wenn der Plan zuvor "festgestellt wurde“
    • deshalb: nicht Genehmigungsanspruch, sondern planerische Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange

Diskussion