Definitionen

Bauleitpläne

Flächennutzungsplan:
  • weniger detailliert als B-Plan
  • Entwicklungs- und Koordinationsfunktion
  • § 4c BauGB: Monitoringfunktion
    • Umweltauswirkungen, die überwacht werden
  • keine Außenwirkung, d.h. keine Rechtsfolge für Bürger
    • nur bindend für Gemeinde
    • also entscheidende wirtschaftliche Bedeutung
    • § 35 III 3 BauGB: Außnahmen
  • Inhalt des FNPs: § 5 II BauGB
  • keine Satzung, aber wie Satzung anfechtbar (§ 35 III 3 BauGB)
 
Bebauungsplan:
  • Zentrales Instrument kommunaler Wirtschafts- Umwelt-, Verkehrs- und Sozialpolitik
  • parzellenscharf und verbindlich!
  • in § 9 BauGB steht genau, was man festsetzen darf und was nicht
  • Außenwirkung, d.h. kann auch rechtlich angegriffen werden
  • Festsetzung als Satzung (§ 10 I BauGB)
 
vorhabenbezogener Bebauungsplan:
  • schnellere Ausweisung durch private Initiativen
    • z.B. durch Investor
 
FNP und B-Plan sind die zwei Stufen!

Diskussion