Ware beschaffen, annehmen, lagern und Pflegen

Erfüllungsort

Warenschulden sind Holschulden

Wenn nichts vereinbart wurde, hat der Käufer die Ware beim Verkäufer zu holen!

 

 

Der Erfüllungsort ist der Platz, an dem der Verkäufer seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt hat.

In der Regel ist das der Ort, an dem der Verkäufer ansässig ist.

 

Gefahrenübergang

Von Gefahrenübergang spricht man, wenn der Verkäufer die Ware am Erfüllungsort an den Käufer oder dessen Beauftragten übergibt.

 

Beim Gefahrenübergang geht das Risiko eines Verlustes, einer Beschädigung oder einer sonstigen Beeinträchtigung auf den Käufer über.

 

 

 

Geldschulden sind Bringschulden (Schickschulden)

Wenn nichts anderes vereinbart, hat der Käufer das Geld auf seine Kosten und sein Risiko dem Verkäufer zu überbringen!

 

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