Ware beschaffen, annehmen, lagern und Pflegen

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Ort, wo bei einer Klageerhebung die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden muss.

 

Der Gerichtsstand eines Herstellers/Lieferanten ist der Sitz der Firma bzw. der Gerichtsstand, der in den AGB`s als Gerichtsstand genannt ist.

 

Der Gerichtsstand eines Käufers ist der Sitz des zuständigen Amtsgerichts seines Wohnortes, es sei denn, in den AGB´s des Verkäufers ist etwas anderes festgelegt.

(ABG: Der Gerichtsstand für beide Teile ist der Gerichtsstand des Verkäufers!)

 

Gerichtsstand ist Sitz des Schuldners.

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