Ware beschaffen, annehmen, lagern und Pflegen

Beförderungskosten

 

Warenschulden sind Holschulden

 

Geldschulden sind Bringschulden

 

 

 

 

Bedingungen:

 

ab Werk,  ab Lager, ab Fabrik = Warenlieferung zahlt der Käufer

 

ab Bahnhof, ab Bahnhof hier, ab hier, ab Versandbahnhof, = Warenlieferung ab dem Bahnhof hier zahlt der Käufer

 

bis Bahnhof dort, bis Empfangsbahnhof = Warenlieferung ab Bahnhof Käufer zahlt der Käufer

 

frei Haus, frei Garage, frei Wohnung, frei Lager, frei Rampe = alle Kosten zahlt der Verkäufer

 

 

 

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