Geschäftsführung ohne Auftrag (KKS erster Stock)  

Prüfungsschema der echten berechtigtem GoA gem. §§ 677, 683 S. 1 BGB

1. Geschäftsbesorgung
(= Jedes rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Tätigwerden)
 
(P1) Keine GoA bei reinem Gefälligkeitsverhältnis (Soccer Granny Fall Lettmaier)
 
2. Fremdes Geschäft
(= Geschäftsführer nimmt Tätigkeiten im fremden Interesse, Pflichten- und Sorgenkreis wahr)
 
- objektiv fremdes Geschäft
 
- Subjektiv fremdes Geschäft
(wird durch FGW zum fremden Geschäft)
 
- Auch-fremdes-Geschäft 
(Geschäft gehört auch zu dem Rechts- und Interessenkreis des GF)
 
(P2) nichtige Verträge ***
(P3) öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung
(P4) Erbensucherfall, kein auch-fremdes-Geschäft aus Gründen der Risikoverteilung ***
 
(P5) Rettung eines Suizidenten, § 313c StGB
(P6) "Selbstaufopferung" im Straßenverkehr
 
3. Fremdgeschäftsführungswille, § 687 I BGB
(= Bewusstsein und Wille des Geschäftsführers, eine Angelegenheit, die eigentlich der Sorge eines anderen obliegt, weil sie zu dessen Rechtskreis gehört, für diesen zu besorgen.)
 
Wird vermutet bei objektiv fremden Geschäft und auch-fremden-Geschäft. Bei neutralem Geschäft wird es erst durch FGW zu fremdem Geschäft.
 
4. Ohne Auftrag oder Berechtigung
(=Kein Vorliegen eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses)
 
5. Berechtigungsgrund, § 683 S. 1 BGB
 
a.) § 683 S. 1 BGB
--> objektives Interesse (= objektive Nützlichkeit) und tatsächlicher oder mutmaßlicher Wille (wird aus objektiver Nützlichkeit vermutet) des GH
 
(P7) Falschparken mutmaßlicher Wille des Fahrzeughalters (+), wenn Abschleppkosten kleiner sind als andere kausale Schäden
 
(P8) Minderjähriger GH, auf Willen d. gesetzlichen Vertreter abstellen, da GoA vertragsähnlich und nicht deliktsähnlich ist
 
 
b.) Genehmigung, § 684 S. 2 BGB
 
c.) Unbeachtlichkeit des Willens §§ 683 S. 2, 679 BGB 
 
(P9) 
6. Rechtsfolge

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