Streit

VersG analog auf nichtöffentliche Versammlungen

Θ EGL der Maßnahme
 
Π § 1 I VersG fordert für die Anwendbarkeit eine öffentliche Versammlung. Analog auf private? 
#Polizeifestigkeit des VersammlungsR
 
tvA: ( + )
- VersG würde sonst Art. 8 GG nicht gerecht werden, welches auch die nichtöffentliche Versammlung schützt
- Ansonsten wäre man im POR was erweiterte staatliche Eingriffsbefugnisse zur Folge hätte
 
h.M.: (–)
- VersG ist als Spezialgesetz nur auf spezielle Sachverhalte anwendbar
- Wortlaut des § 1 I VersG ist ausdrücklich und gewollt anders als der des Art. 8 GG
- keine planwidrige Regelungslücke
- ansonsten wäre jede Privatparty von VersG erfasst
- Art. 8 GG findet auch im Rahmen von POR-Maßnahmen Berücksichtigung
 
-> § 11 HSOG
 

Diskussion