Anwaltsklausur

Beweismittel

Können Streitverkündete und Streitgenossen als Zeugen gehört werden?

Streitverkündete sind nicht Partei und können daher als Partei gehört werden.
 
Nicht als Zeugen dürfen notwendige Streitgenossen gehört werden, einfache Streitgenossen zumindest nicht bei Tatsachen, die alle Streitgenossen betreffen.

Diskussion