Anwaltsklausur

Beweismittel

Wie wird eine Urkunde im Prozess verwertet?

Wenn eine Urkunde Beweismittel ist, so ist dem Gericht nach § 420 ZPO das Original als Anlage vorzulegen, wenn die Partei das Original besitzt oder zumindest beschaffen kann und der Gegner bestreitet, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. 
 
Kopien würdigt das Gericht lediglich frei. 
 
Im Schriftsatz an das Gericht wird in der Praxis aber immer nur eine Kopie der Urkunde beigefügt, vor allem um eine versehentliche Vernichtung des Originals bei Gericht zu verhindern. 

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