Anwaltsklausur

Beweismittel

Wann kommt die Vernehmung/Anhörung der Partei nach § 448, 141 ZPO insbesondere in Betracht?

Bei den sog. Vier-Augen-Gesprächen, vor allem dann, wenn die Partei mit einem Vertreter/Mitarbeiter (=Lagerzeuge) geredet hat. Dann hat die Gegenseite automatisch einen Zeugen zur Verfügung. Der Grundsatz der Waffengleichheit gebietet dann einen Anspruch auf rechtliches Gehör sowie das Recht auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch die Anhörung der beweislosen Partei nach § 448 ZPO oder § 141 ZPO.

Diskussion