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Teil 3 (Primäransprüche)

Was ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134?

  • entscheidend, ob eine Gesetzesauslegung ergibt, dass ein dem Verbotsgesetz entgegenstehendes Rechtsgeschäft wirkungslos sein soll
  • V.a. bedeutsam, wem gegenüber das Verbot ausgesprochen worden ist: Richtet es sich gegen beide Geschäftspartner, ist im Zweifel Nichtigkeit anzunehmen. Ist es nur für einen Teil verboten, kommt es für die Nichtigkeit darauf an, ob es schlechthin verboten ist

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