Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Können auch Kosten zur vorgerichtlichen Rechtsverteidigung erstattet werden?

IdR kann nur §§ 280, 241 II BGB AGL sein, und zwar dann, wenn im Rahmen eines Vertrages eine Forderung unberechtigerweise geltend gemacht wird. 
 
Ansonsten ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts eigenes Risiko.

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