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Teil 3 (Primäransprüche)

Fallgruppen Inhaltsirrtum

  • Verlautbarungsirrtum
    = Irrtum über die Bedeutung und Tragweite der Erklärung
  • Identitätsirrtum
    = Irrtum über den Geschäftsgegner, die Geschäftsart und den Geschäftsgegenstand
    (P): Abgrenzung zwischen beachtlichem Identitätsirrtum und unbeachtlichem Beschaffenheitsirrtum
  • Rechtsfolgenirrtum
    = Irrtum über die Rechtsfolgen der angefochtenen Erklärung
    -> dann ein unbeachtlicher Motivirrtum, wenn der Erklärende über eine Rechtsfolge irrt, die allein kraft Gesetzes und nicht aufgrund des Willens des Erklärenden eintritt
  • Kalkulationsirrtum
    -> dann ausnahmsweise kein unbeachtlicher Motivirrtum, wenn die Kalkulation offen gelegt und zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemacht wurde

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