Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wann macht es aus Beklagtensicht Sinn die Zustimmung zu einer Erledigungserklärung zu verweigern?

Eigentlich nur dann, wenn die Klage bereits ursprünglich unzulässig oder unbegründet war oder die Erledigung bereits vor Rechtshängigkeit oder gar nicht eingetreten ist. 

Diskussion