Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wie ist damit umzugehen, wenn eine Klage durch einen anderen Anwalt bereits erhoben wurde, der Mandant aber den Anwalt wechseln möchte?

Wenn der Mandant den Anwaltsvertrag mit dem vorherigen Prozessbevollmächtigten vor allem nach § 627 BGB noch nicht gekündigt hat, so sollte der neue Anwalt auf das Erfordernis einer sofortigen Kündigung hinweisen! Zu beachten ist dann auch § 87 ZPO.

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