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Teil 3 (Primäransprüche)

Voraussetzungen Zurückbehaltungsrecht, § 273

  1. Es muss ein Gegenanspruch bestehen
  2. Der Gegenanspruch muss fällig sein
  3. Es muss Konnexität zwischen dem Anspruch und dem Gegenanspruch bestehen
  4. Es darf kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts vorliegen;
  5. Das Zurückbehaltungsrecht muss durch Erhebung der Einrede geltend gemacht werden

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