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Teil 3 (Primäransprüche)

Zurückbehaltungsrecht, § 273: Konnexität zwischen Leistung und Gegenleistung

  • Die Ansprüche müssen aus demselben rechtlichen Verhältnis herrühren
  • Ausreichend ist ein einheitliches Lebensverhältnis im natürlichen, wirtschaftlichen Sinne

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