Anwaltsklausur

Prozesssituation/Rechtbehelfsprüfung

Was sollte gemacht werden, wenn die Verteidigungsanzeige nicht mehr fristgerecht möglich ist und man nicht sicher ist, ob bereits ein VU existiert, weil man bei Gericht niemanden erreicht hat?

Für den Fall, dass das unterschriebene VU schon bei der Geschäftsstelle liegt, sollte neben der Verteidigungsanzeige hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 233 ZPO gestellt werden, wenn die Säumnis unverschuldet war. 

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