Jahresabschluss nach HGB und IFRS

JA nach IFRS

Vergleichen Sie die Zielsetzung von IFRS-Abschlüssen mit der Zielsetzung von
HGB-Abschlüssen!

Im Hinblick auf ein Rechnungslegungssystem stellt sich grundsätzlich die Frage nach den primären Rechnungslegungsadressaten. Die Art der Gewährleistung des Schutzes dieser Adressaten gilt als Rechnungszweck (bzw. Rechnungsfunktion oder -aufgabe). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird mit der Bilanzierung nach diesem Rechnungslegungssystem ein entsprechendes Hauptziel (Rechnungsziel) verfolgt. Zur Aufgabenerfüllung und Zielerreichung sind schließlich durch die bilanzierenden Unternehmen die (möglichst zweck- und zielkonformen) Rechnungslegungsprinzipien, die i. d. R. in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen, sowie die kodifizierten und (möglichst) zweck- und zielorientierten Detailregelungen zu berücksichtigen.

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