Jahresabschluss nach HGB und IFRS

JA nach IFRS

Skizzieren Sie die Idee einer bilanz- sowie einer GuV-orientierten Erfüllung des Informationszwecks sowie die jeweiligen Informationsgrenzen! 

Den zentralen Rechnungszweck eines IFRS-Abschlusses stellt die Bereitstellung nützlicher Informationen für die Anlageentscheidungen der (potentiellen) Investoren dar. Hierfür könnten entweder die Bilanz oder die GuV unternehmenswertbezogene Informationen bereitstellen. Um den Unternehmenswert mittels der Bilanz abzubilden, müsste ein vollständiger Vermögensausweis erfolgen. Dazu wären alle Ein- und Auszahlungspotentiale als Vermögenswerte und Schulden anzusetzen und mit ihrem erwarteten Beitrag zum Unternehmenswert zu erfassen. Die bilanzorientierte Informationsvermittlung erfordert jedoch eine konsequente Umsetzung: Der Goodwill, auch der originäre, dürfte nicht vernachlässigt werden. Das bedeutet allerdings nicht nur eine weitgehende Entobjektivierung der Bilanz, sondern entweder eine willkürliche Zuordnung der Synergiepotentiale auf die einzelnen Vermögenskomponenten oder eine Abkehr vom Einzelbewertungsgrundsatz, wonach auf der Aktivseite das Vermögen in einer Position darzustellen wäre.

Vor dem Hintergrund der Probleme mit dem bilanzorientierten Konzept, erscheint die Idee realistischer, den Informationszweck mittels eines prognosefähigen Erfolgs indirekt erfüllen zu wollen. Dazu wäre der nachhaltige und für die zukünftigen Ausschüttungserwartungen repräsentative Erfolg auszuweisen, was auf eine Aktivierung von Investitionsauszahlungen und deren planmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer hinauslaufen würde. Ideal wäre es, wenn dieser Erfolg bei Diskontierung als ewige Rente den Unternehmenswert ergäbe. Dabei stellt sich jedoch nicht nur die Frage: ‚Mit welcher Rechtfertigung kann ein Indikator eine Gesetzesaussage über die Zukunft bis in alle Ewigkeit machen?‘; auch bestünde das Problem, dass ein Unternehmenswert und somit auch der zukünftige Erfolg subjektiven Charakter hätte.

Im Ergebnis können aufgrund der Schwierigkeiten sowohl das Konzept des vollständigen Vermögensausweises als auch das Konzept des prognoseorientierten Erfolgs in ihrer unverfälschten Version nicht umgesetzt werden. Eine Informationsvermittlung durch die GuV wäre aber mit weniger (Ent-)Objektivierungsproblemen verbunden und einfacher umzusetzen.

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