Ware beschaffen, annehmen, lagern und Pflegen

Lagerkontrolle

Die Lagerkontrolle definiert sich in zwei Bereiche. Zum einen die fortlaufende Kontrolle, zum anderen die Inventur.

 

 

Die fortlaufende Kontrolle

 

Die fortlaufende Kontrolle der Warenbestände im Lager ist erforderlich, um den Zustand der Waren zu überprüfen. Mängel bei der Lagerung zu beseitigen und um Ladenhüter zu vermeiden. Durch zusätzliche, in unregelmäßigen Zeitabständen erfolgende Kontrollen soll Unredlichkeiten des Personals vorgebeugt werden. Die Lagerkontrolle erstreckt sich auf die Menge der Ware (z. B. Stückzahl, Länge, Gewicht) und auf die Beschaffenheit der Ware (Güte, Zustand, Eigenschaften, Aufmachung).

 

Bei Lebensmitteln aller Art ist diese Kontrolle besonders wichtig. Stichproben-Kontrollen durch die Überwachungsbehörden (Hygiene) werden neben der durch den Kaufmann selbst vorgenommenen Kontrolle von Zeit zu Zeit zum Schutze des Verbrauchers durchgeführt.

In den letzten Jahren sind dazu vielfältige Methoden, Prozesse, Vorschriften interner und externer Art sowie Gesetze eingeführt worden.

 

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